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Wechselgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Geschäfte der Kreditinstitute: Ankauf von Wechseln für eigene Rechnung (Diskontgeschäft), Wechselkommission (der auftragsweise Ankauf von Wechseln für fremde Rechnung), kommissionsweise Einziehung von Wechseln (Inkasso), Einholung von Akzepten und die Funktion als Zahlstelle bei Domizilwechseln sowie Gewährung von Akzeptkrediten und Wechsellombard.

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