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Revision von Unternehmensbezeichnung vom 08.04.2010 - 16:21
Unternehmensbezeichnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung, die auf das Unternehmen, nicht - wie die Firma - auf den Träger des Unternehmens hinweist. Unternehmensbezeichnung genießt als solche keinen Firmenschutz. Schutz nach anderen Vorschriften, z.B. nach § 15 MarkenG, ist möglich (geschäftliche Bezeichnung).
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