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Warenhandelsgenossenschaften

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Genossenschaften, die für ihre Mitglieder (Einzelhändler, Großhändler, Handwerker u.a.) die Handelsfunktionen der Beschaffung, der Lagerung und des Absatzes wahrnehmen. Sie sind Bezugs- und Absatzgenossenschaften, welche grundsätzlich die allgemeinen Handelsfunktionen (Informations-, Beratungs-, Marketing-, Mengenaufteilungsfunktion u.a.) übernommen haben, jedoch nicht in der Produktion tätig sind.

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