Warenhandelsgenossenschaften
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Genossenschaften, die für ihre Mitglieder (Einzelhändler, Großhändler, Handwerker u.a.) die Handelsfunktionen der Beschaffung, der Lagerung und des Absatzes wahrnehmen. Sie sind Bezugs- und Absatzgenossenschaften, welche grundsätzlich die allg. Handelsfunktionen (Informations-, Beratungs-, Marketing-, Mengenaufteilungsfunktion u.a.) übernommen haben, jedoch nicht in der Produktion tätig sind.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Agglomeration EDEKA Efficient Consumer Response (ECR) Einzelhandel Genossenschaft Handel Handelsmarke Handelsspanne Kennzahlen Kooperationsformen des Handels Manipulation Point of Sale (POS) Rack Jobber Regiebetrieb Rohertrag Satzung Sortimentspyramide Standardisierung Subsidiarität eingetragene Genossenschaft (eG)
eingehend
Warenhandelsgenossenschaften
ausgehend
eingehend
Warenhandelsgenossenschaften
ausgehend