Direkt zum Inhalt

Bezugs- und Absatzgenossenschaft

Definition: Was ist "Bezugs- und Absatzgenossenschaft"?

Bezugs- und  Absatzgenossenschaften sind Warengenossenschaften, deren Mitglieder (Landwirte, Einzelhändler, Handwerker) sowohl die Beschaffungs- als auch die Absatzfunktion voll oder weitgehend ausgegliedert und dem genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb übertragen haben. Man unterscheidet verschiedene Arten.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Bezugs- und Absatzgenossenschaften sind Warengenossenschaften, deren Mitglieder (Landwirte, Einzelhändler, Handwerker) sowohl die Beschaffungs- als auch die Absatzfunktion voll oder weitgehend ausgegliedert und dem genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb übertragen haben. Charakteristisch ist, dass sie auf beiden Marktseiten sowohl das genossenschaftliche Zweckgeschäft mit den Mitgliedern, als auch das Gegengeschäft auf einem allg. Beschaffungs- oder Absatzmarkt ausüben.

    2. Arten: a) Die Bezugs- und Absatzgenossenschaften der Landwirtschaft kaufen für ihre landwirtschaftlichen Mitgliederbetriebe die benötigten Betriebsmittel (Saatgut, Pflanzenschutz-, Düngemittel u.a.) und Investitionsgüter (Landmaschinen, Gebäudeausstattungen u.a.) und setzen gleichzeitig die Produkte der Landwirte (Getreide, Kartoffeln, Obst u.a.) ab.

    b) Gewerbliche Warengenossenschaften umfassen Lebensmittel-, Spielwaren-, Sportartikel-, Elektroartikel-Einzelhandel.

    c) Bis zu einem gewissen Grade gehören auch die Produktionsgenossenschaften zu den Bezugs- und Absatzgenossenschaften, da sie die Produkte ihrer Mitgliedsbetriebe i.d.R. als Rohstoffe beschaffen, dann verwerten und auf einem allg. Absatzmarkt weiterverkaufen.

    3. Entwicklung: Bei den landwirtschaftlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaften ist die Zahl der selbstständigen Genossenschaften stark zurückgegangen, was v.a. durch Verschmelzungen sowie die vertragliche Übernahme des Warengeschäftes anderer Primärgenossenschaften oder Hauptgenossenschaften zurückzuführen ist. Typisch ist auch die starke Diversifikation des Warensortiments, wobei v.a. allg. Verbrauchsartikel aufgenommen und somit neue Kunden im Rahmen des Nichtmitgliedergeschäftes erschlossen wurden. Sowohl bei den landwirtschaftlichen, verstärkt jedoch bei den gewerblichen Warenhandelsgenossenschaften hat sich die Situation ergeben, dass man die einseitige Ausrichtung auf den Bezug (früher deswegen die Bezeichnung Einkaufsgenossenschaft) oder den Absatz aufgegeben hat und für die Mitgliederbetriebe beide Funktionen wahrnimmt. Der starke Einstieg in die Absatzfunktion (Sortimentsgestaltung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit u.a.) bei den gewerblichen Warenhandelsgenossenschaften resultiert v.a. daraus, dass sie sich als eine einheitliche Gruppe (Edeka, Rewe, Interfunk, Intersport, Neuform u.a.) darstellen. Gewerbliche Bezugs- und Absatzgenossenschaften erweiterten ihr Leistungsspektrum v.a. auch durch die Übernahme zusätzlicher Dienstleistungen wie Beratung, Aus- und Weiterbildung, Warenwirtschaftssysteme, Übernahme der Kreditfunktion u.a. Aus der Entwicklung eines solchen multifunktionalen Geschäftsfeldspektrums für die Mitglieder hat sich die Bezeichnung einer Full-Service-Genossenschaft entwickelt. Im Sinn einer offensiven Marketingstrategie haben die gewerblichen Bezugs- und Absatzgenossenschaften Regiebetriebe (Edeka-Aktivmärkte u.a.) eingerichtet oder mit anderen Warengenossenschaften Franchise-Systeme entwickelt. Dabei ist auch der Trend zu erkennen, dass nach der Etablierung des Regiebetriebes durch den genossenschaftlichen Großhandelsbetrieb die entsprechende Handelseinrichtung wieder an Mitglieder übergeben wird. Dadurch wird für die verschiedenen Regionen auch eine flächendeckende Stabilisierung des genossenschaftlichen Leistungsangebotes erreicht.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Bezugs- und Absatzgenossenschaft"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Bezugs- und Absatzgenossenschaft Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bezugs-und-absatzgenossenschaft-30107 node30107 Bezugs- und Absatzgenossenschaft node48161 Werbung node30107->node48161 node46437 Öffentlichkeitsarbeit node30107->node46437 node44206 Public Relations (PR) node32800 Geschäftsanteil node46124 Satzung node33274 Genossenschaftswesen node33274->node30107 node33274->node32800 node33274->node46124 node36584 Gewerbebetrieb node33274->node36584 node48911 Wohnungsgenossenschaft node33274->node48911 node33567 Handelswaren node28370 Betriebsstoffe node45840 Regiebetrieb node34495 Einkaufsgenossenschaft node45840->node34495 node34495->node30107 node34495->node33567 node34495->node28370 node35232 Genossenschaft node34495->node35232 node43008 Reputation node52682 Unternehmenskommunikation node52688 harte und weiche ... node39592 Kommunikationspolitik node48161->node39592 node46437->node44206 node46437->node43008 node46437->node52682 node46437->node52688 node39562 Nonprofit-Organisation (NPO) node39562->node35232 node38991 Kapitalgesellschaften node38991->node35232 node40541 juristische Person node35232->node30107 node35232->node36584 node35232->node40541 node54080 Wirtschaft node54080->node48161 node39435 Marketing node39435->node48161 node54195 Digitalisierung node54195->node48161
    Mindmap Bezugs- und Absatzgenossenschaft Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bezugs-und-absatzgenossenschaft-30107 node30107 Bezugs- und Absatzgenossenschaft node48161 Werbung node30107->node48161 node46437 Öffentlichkeitsarbeit node30107->node46437 node35232 Genossenschaft node35232->node30107 node34495 Einkaufsgenossenschaft node34495->node30107 node33274 Genossenschaftswesen node33274->node30107

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete