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Systemkonformität
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Ordnungskonformität. 1. Begriff: Beurteilungsmaßstab für mögliche wirtschaftspolitischen Maßnahmen (wirtschaftspolitische Mittel). Gegeben, wenn eine Maßnahme mit der existierenden Wirtschaftsordnung und/oder mit dem in der wirtschaftspolitischen Konzeption gewählten wirtschaftlichen Koordinationsverfahren (Koordination) systemkonform ist.
2. Grade der Systemkonformität in Marktwirtschaften:
(1) Systemnotwendig (z.B. rechtliche Ausgestaltung der Privatautonomie);
(2) systemfördernd (z.B. Allokationspolitik);
(3) systemadäquat;
(4) systemverschlechternd (z.B. wettbewerbsbehindernde Konzessionsvergabe);
(5) systemzerstörend (z.B. Preis- und Lohnkontrollen).
Anders: Marktkonformität, Konzeptionskonformität.
Gegenteil: Systeminkonformität.
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