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Systemkonformität

Definition: Was ist "Systemkonformität"?

Auswahl- und Beurteilungskriterium für wirtschaftspolitische Maßnahmen (wirtschaftspolitische Mittel) im Hinblick auf die Übereinstimmung mit der existierenden Wirtschaftsordnung und/oder der gewählten wirtschaftspolitischen Konzeption.

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    Ordnungskonformität. 1. Begriff: Beurteilungsmaßstab für mögliche wirtschaftspolitischen Maßnahmen (wirtschaftspolitische Mittel). Gegeben, wenn eine Maßnahme mit der existierenden Wirtschaftsordnung und/oder mit dem in der wirtschaftspolitischen Konzeption gewählten wirtschaftlichen Koordinationsverfahren (Koordination) systemkonform ist.

    2. Grade der Systemkonformität in Marktwirtschaften:
    (1) Systemnotwendig (z.B. rechtliche Ausgestaltung der Privatautonomie);
    (2) systemfördernd (z.B. Allokationspolitik);
    (3) systemadäquat;
    (4) systemverschlechternd (z.B. wettbewerbsbehindernde Konzessionsvergabe);
    (5) systemzerstörend (z.B. Preis- und Lohnkontrollen).

    Anders: Marktkonformität, Konzeptionskonformität.

    Gegenteil: Systeminkonformität.

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