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Tarifsystem
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systematischer Aufbau von Fahrpreisabstufungen nach der Reiselänge.
1. Im öffentlichen Personennahverkehr (öPNV) werden Tarifsysteme i.d.R. gemäß folgender Kriterien konstruiert: Kilometer, Strecke zwischen zwei Haltestellen, Teilstrecken, Flächenzonen, Netz.
a) Kilometertarif: Fahrpreis richtet sich nach der Entfernung (in km) zwischen Quell- und Zielhaltestelle.
b) Haltestellentarif: Fahrpreis ermittelt sich nach der Anzahl der angefahrenen Haltestellen. Entfernung zwischen den einzelnen Haltestellen sollte in etwa gleich groß sein.
c) Teilstreckentarif: Fahrpreis errechnet sich aus der Anzahl der durchfahrenen Teilstrecken, die durch Aufteilung des Streckennetzes in gleich lange Teilstrecken festgelegt werden. Teilstrecken sind durch Teilstreckenpunkte (Zahlgrenzen) abgegrenzt.
d) Flächenzonentarif: Fahrpreis bestimmt sich nach der Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen, in die das Streckennetz (Tarifgebiet) eingeteilt wird. Zonen weisen gleich große Flächen auf.
e) Einheitstarif: Für jede Fahrstrecke innerhalb des Tarifgebiets gilt der gleiche Fahrpreis, der allerdings für verschiedene Personengruppen unterschiedlich sein kann.
f) Mischsysteme: Für große Tarifgebiete häufig tarifliche Mischsysteme, die zwei oder mehrere der genannten Tarifsysteme kombinieren (z.B. Einheitstarif für Tagesfahrausweise und Flächenzonentarif für Einzelfahrausweise).
2. Kraftdroschkentarif: Fahrpreis für Kraftdroschken (Taxis) setzt sich aus drei Elementen (Grundpreis, Arbeitspreis, Zuschläge) zusammen. Grundpreis ist
unabhängig von der Fahrleistung
ein fixer Betrag für die Inanspruchnahme eines Taxis; Arbeitspreis richtet sich nach der Länge und/oder der Dauer der Fahrt; Zuschläge werden für Wartezeiten, Beförderung von größerem Gepäck oder Tieren erhoben.
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