Zitierfähige Version
- Revision von zumutbare Belastung vom 19.02.2018 - 15:29
- Revision von zumutbare Belastung vom 24.08.2017 - 16:21
- Revision von zumutbare Belastung vom 21.02.2013 - 15:44
- Revision von zumutbare Belastung vom 17.09.2009 - 13:51
- Revision von zumutbare Belastung vom 13.07.2009 - 14:10
- Revision von zumutbare Belastung vom 14.05.2008 - 15:51
zumutbare Belastung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Einkommensteuerrechtlicher Begriff: Teil der außergewöhnlichen Belastungen, der von dem Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist. Nur der die z.B. übersteigende Teil der Aufwendungen mindert auf Antrag den Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 33 I EStG). Keine Anrechnung der z.B. bei außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen (§§ 33a, 33b EStG).
2. Höhe: Die z.B. wird bestimmt durch einen gesetzlich vorgegebenen Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte. Dieser wiederum richtet sich nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, der Anzahl der Kinder und der Veranlagungsart (Veranlagung), § 33 III EStG.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon