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Revision von Testamentseröffnung vom 27.08.2009 - 08:38
Testamentseröffnung
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gesetzlich vorgeschriebene Eröffnung der Verfügung von Todes wegen nach dem Tode des Erblassers in einem gerichtlichen Termin durch das Nachlassgericht (§ 2259 ff. BGB).
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