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Teilzahlungsgeschäft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, der die Lieferung einer bestimmten Sache oder die Erbringung einer bestimmten anderen Leistung gegen Teilzahlungen zum Gegenstand hat. Bei einem T. finden die Vorschriften über verbundene Geschäfte (finanzierter Abzahlungskauf) entsprechende Anwendung (§ 501 BGB).
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