Zitierfähige Version
- Revision von Teilzahlungsgeschäft vom 19.02.2018 - 16:51
- Revision von Teilzahlungsgeschäft vom 21.12.2017 - 16:50
- Revision von Teilzahlungsgeschäft vom 28.02.2013 - 15:11
- Revision von Teilzahlungsgeschäft vom 02.03.2010 - 11:03
- Revision von Teilzahlungsgeschäft vom 27.08.2009 - 08:38
- Revision von Teilzahlungsgeschäft vom 22.07.2009 - 12:19
- Revision von Teilzahlungsgeschäft vom 14.06.2008 - 12:48
Teilzahlungsgeschäft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, der die Lieferung einer bestimmten Sache oder die Erbringung einer bestimmten anderen Leistung gegen Teilzahlungen zum Gegenstand hat. Bei einemTeilzahlungsgeschäft finden die Vorschriften über verbundene Geschäfte und einige Schutzvorschriften für das Verbraucherdarlehen (finanzierter Abzahlungskauf) entsprechende Anwendung (§ 501 BGB). Daneben gelten bes. Schutznormen (§§ 502-504 BGB), z.B. zur vorzeitigen Abzahlung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon