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unter dem Strich
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Angaben im Zusammenhang mit der Aufstellung einer Bilanz, aber außerhalb von ihr, nämlich unterhalb der Bilanzsumme (ähnlich: Angaben in der Vorspalte). Angaben unter dem Strich haben einen die Bilanz ergänzenden Charakter und sind in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben (§ 251 HGB).
Vgl. auch Eventualforderungen und -verbindlichkeiten, Haftungsverhältnisse.
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