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Revision von Überziehungsprovision vom 22.06.2009 - 16:22
Überziehungsprovision
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Provision für die Inanspruchnahme eines Überziehungskredits auf dem laufenden Konto (Kontokorrentkredit). Die Überziehungsprovision wird zusätzlich zu den Sollzinsen von dem über dem Kreditlimit liegenden (überzogenen) Betrag erhoben. Nicht zulässig bei vereinbartem Überziehungskredit im Verbraucherdarlehen (§ 493 I BGB).
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