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vorübergehende Verwendung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Zollverfahren in dem die zollfreie Verwendung von eingeführten Waren im Zollgebiet der EU möglich ist, wenn sie wieder ausgeführt werden sollen. Sie erfolgt unter zollamtlicher Überwachung. Sie kommt in Betracht, soweit sie wesentliche Vorteile für den Verwender erwarten lässt und Nachteile für andere durch den Zoll geschützte Wirtschaftskreise, auch nach Dauer der Verwendung, nicht zu befürchten sind, oder soweit die Vorteile gegenüber den Nachteilen erheblich überwiegen. Die speziellen Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Verwendung findet man in den Artikeln 137-144 ZK sowie in den Artikeln 553-584 ZK-DVO.
Beispiele: Beförderungsmittel, Ausstellungsgut, Berufsausrüstung, persönliche Habe. In einigen Fällen wird ein ermäßigter Zoll entsprechend der Verwendungsdauer von 3 Prozent pro Monat des normalen Zollbetrages erhoben.
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