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Zeitwert

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Realgüter bzw. Sachen
    2. Nominalgüter bzw. Finanzinstrumente

    Realgüter bzw. Sachen

    1. Begriff: Neuwert einer Sache abzüglich ihrer Wertminderung insbesondere durch Abnutzung (Verschleiß), ggf. auch durch das Alter, wenn es sich um eine Sache handelt, die der Mode oder dem technischen Fortschritt unterworfen ist.

    Anders: Ersatzwert Neuwert; gemeiner Wert.

    2. Anwendungsgebiete: a) Gewerbliche und industrielle Sachversicherung (Gewerbekunde, Industriekunde);
    b) Haftpflichtversicherung.

    Nominalgüter bzw. Finanzinstrumente

    1. Begriff: Gegenwartswert im Sinne des Marktwerts (mark to market) oder eines modellbasierten Werts (mark to model), der z.B. durch Abdiskontierung der künftigen Zahlungsströme (Discounted Cash flow) gebildet wird.

    2. Anwendungsgebiete: a) Lebensversicherung (vgl. Rückkaufswert);
    b) Rechnungslegung, insbesondere im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zeitwerte von Kapitalanlagen.

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