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Verwaltungsrat
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Organ zur Überwachung der Geschäftsführung bei Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts entsprechend dem Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaften. Gesetz oder Satzung bestimmen die Zusammensetzung und regeln die Befugnisse.
Aufgabe: Der Verwaltungsrat vertritt die Körperschaft oder Anstalt bei Rechtsgeschäften mit dem Vorstand.
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