Zitierfähige Version
- Revision von Verbundsystem vom 19.02.2018 - 15:29
- Revision von Verbundsystem vom 24.10.2017 - 15:26
- Revision von Verbundsystem vom 22.07.2014 - 13:33
- Revision von Verbundsystem vom 21.02.2013 - 15:44
- Revision von Verbundsystem vom 25.02.2010 - 16:06
- Revision von Verbundsystem vom 24.11.2009 - 08:51
- Revision von Verbundsystem vom 18.06.2009 - 16:12
- Revision von Verbundsystem vom 14.05.2008 - 15:44
Verbundsystem
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
I. Finanzwissenschaft:
Regelungsform der Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich; Form des Mischsystems. Beim Verbundsystem werden die Gesamteinnahmen einer Einnahmequelle (Einzelverbund) oder mehrerer Einnahmequellen (Gesamtverbund) als Anteilsätze (Quoten) zwischen mehreren Aufgabenträgern aufgeteilt.
In der Bundesrepublik Deutschland werden nach diesem Prinzip die Gemeinschaftsteuern wie folgt verteilt: Einkommenssteuer und Lohnsteuer jeweils 42,5% für Bund und Länder und 15% für die Gemeinden; Körperschaftssteuer jeweils 50% für Bund und Länder; Umsatzsteuer mit 51,4% für den Bund, 46,5% für die Länder sowie 2,1% für die Gemeinden; Zinsabschlag jeweils 44% für den Bund und die Länder sowie 12% für die Gemeinden.
Vgl. auch Steuerverbund.
II. Wirtschaftsinformatik:
Gesamtheit von jeweils autonom funktionsfähigen Datenverarbeitungssystemen zur permanenten oder fallweisen Übertragung gemeinsam zu bearbeitender Aufgaben (Computerverbund(-system)).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon