Steuerverbund
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Steuerarten, deren Steuerertragshoheit sich gemäß dem Verbundsystem auf mehrere öffentliche Aufgabenträger verteilt.
2. Arten: a) Einzelverbund: Das Aufkommen einer einzelnen Steuer wird aufgeteilt; Gesamtverbund: Das Aufkommen mehrerer Steuern wird aufgeteilt.
b) „Kleiner” Steuerverbund: Steuerverbund zwischen Bund und Ländern, in der Bundesrepublik Deutschland Körperschaft- und Umsatzsteuer; „großer” Steuerverbund: Steuerverbund zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, z.B. Einkommen- und Gewerbesteuer.
3. Messzahl: Steuerverbundquote.
Vgl. auch Finanzverfassung, Finanzausgleich.
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