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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Auftrag des Kunden an seine Bank, Zahlungen zu seinen Lasten zu leisten. Liegt die Ursache für eine verspätete Ausführung eines Überweisungsvertrages beim zwischengeschalteten Kreditinstitut, so hat dieses dem überweisenden Kreditinstitut den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Schriftform ist obligatorisch, um ein Fälschungsrisiko zu minimieren. Faxbeauftragungen unterliegen erhöhter Sicherheitsstufe (bis hin zur Rückfrage beim Auftraggeber). Z. im Verkehr mit Korrespondenzbanken erfolgen ggf. mittels Schlüsselvereinbarungen (Verschlüsselung und Entschlüsselung auf Basis einer vereinbarten Methode). Restriktive Haltung bei Telefonbeauftragung im Filialgeschäft mit Kunden aufgrund eingeschränkter Identifikationssicherheit. Identifikationssicherheit beim Home Banking durch Verwendung von Identifikationsnummer (PIN) und Transaktionsnummer (TAN). Sicherheit bei Banking by Phone durch Kennwortvereinbarung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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