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Zahlungsauftrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Unter Zahlungsauftrag nach § 675f IV 2 BGB ist jeder Auftrag zu verstehen, den ein Zahler seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs entweder unmittelbar oder mittelbar über den Zahlungsempfänger erteilt. Der Zahlungsauftrag ist grundsätzlich eine einseitige Anweisung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsdienstleister innerhalb eines Zahlungsdiensterahmenvertrags. Lediglich bei einem Einzelzahlungsvertrag behält der Zahlungsauftrag wie der alte Überweisungsvertrag (§§ 676a-676c BGB a.F.) seinen Charakter als Vertrag zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister.
Vgl. allg. Überweisung.
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