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Wiederkaufsrecht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    das auf besonderer Vereinbarung im Kaufvertrag beruhende Recht des Verkäufers, die Sache innerhalb einer bestimmten Frist durch Erklärung gegenüber dem Käufer zurückzukaufen (§§ 497 ff. BGB).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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