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Zusammenveranlagung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff der Finanzwissenschaft und des Steuerrechts für eine bes. Form der Veranlagung, bei der für mehrere Personen eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und Steuerschuld festgesetzt wird. Das dt. Steuerrecht kennt eine Zusammenveranlagung von Ehegatten in der Einkommensteuer (Haushaltsbesteuerung, Einkommensteuer-Splittingtabelle).
Rechtliche Wirkung: Zusammenveranlagung bewirkt gesamtschuldnerische Haftung der zusammen veranlagten Personen für die betreffenden Steuerschulden; auf Antrag wird jedoch eine Aufteilung bei der Zwangsvollstreckung (§§ 268 ff. AO) vorgenommen.
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