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Zusammenveranlagung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der Finanzwissenschaft und des Steuerrechts für eine besondere Form der Veranlagung, bei der für mehrere Personen eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und Steuerschuld festgesetzt wird. Das deutsche Steuerrecht kennt eine Z. von Ehegatten in der Einkommensteuer (Haushaltsbesteuerung, Einkommensteuer-Splittingtabelle).

    Rechtliche Wirkung: Z. bewirkt gesamtschuldnerische Haftung der zusammen veranlagten Personen für die betreffenden Steuerschulden; auf Antrag wird jedoch eine Aufteilung bei der Zwangsvollstreckung (§§ 268 ff. AO) vorgenommen.

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