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Tarifordnung
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Rechtsverordnungen, die in nationalsozialistischer Zeit vom „Treuhänder der Arbeit” erlassen wurden und an die Stelle von Tarifverträgen traten. Solche Tarifordnungen galten z.T. auch nach 1945; Übergangsregelung in § 10 TVG getroffen. Es sind nur noch zwei Tarifordnungen in Kraft: Tarifordnung für die deutschen Theater; Tarifordnung zur Ergänzung der Tarifordnung für die Mitglieder von Kurkapellen.
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