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Wissenschaftsrat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unabhängiges Gremium, mit dem die Zusammenarbeit des Bundes, der Länder und der deutschen wissenschaftlichen Institutionen bei der Förderung von Wissenschaft und Forschung gesichert werden soll. Geschäftsstelle mit Sitz in Köln. Errichtet aufgrund eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern vom 5.9.1957.
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