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Unternehmensgegenstand
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Der Unternehmensgegenstand lässt den Rechtsverkehr erkennen, womit sich ein Unternehmen befasst. Ist notwendiger Bestandteil der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages eines Unternehmens. Nach OLG Düsseldorf (Beschluss v. 3.11.2010, I-3 Wx 231/10) ist bei der Eintragung des Unternehmensgegenstandes in das Handelsregister dieser regelmäßig über allg. Angaben hinaus zu individualisieren. Im entschiedenen Fall wurde "Handel und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern, soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf" als zu vage angesehen. Vgl. auch Ultra-Vires-Theorie.
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