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Wertpapieraufsicht/Asset Management (WA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine der drei Aufsichtssäulen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

    Rechtsgrundlagen: Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), Wertpapierverkaufsprospektgesetz (VerkaufsprospG), Kreditwesengesetz (KWG), Kapitalanlagegesellschaftengesetz (KAGG), Auslandsinvestment-Gesetz (AuslInvG).

    Aufgabe: Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Marktes sowie des Anlegerschutzes, Bekämpfung von Insidergeschäften, Überwachung der Ad-hoc-Publizität, der Wertpapierprospekte, des Directors' Dealing (Kauf/Verkauf eigener Aktien durch Vorstand und Aufsichtsräte), von Kurs- und Marktpreismanipulationen, Unternehmensübernahmen, der Veränderung von bedeutenden Stimmrechtsanteilen und Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln und Organisationspflichten. Seit Januar 2002 gehört auch die Solvenzaufsicht über Finanzdienstleistungsinstitute in den Bereich WA. Zu den Aufgaben des Asset-Managements gehört die Aufsicht über die Kapitalanlagegesellschaften.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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