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Zahlungsvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Durch den Zahlungsvertrag verpflichtet sich ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut gemäß § 676d–e gegenüber einem anderen Kreditinstitut, im Rahmen des Überweisungsverkehrs einen Überweisungsbetrag an ein weiteres Kreditinstitut oder an das Kreditinstitut des Begünstigten weiterzuleiten.
Vgl. auch Überweisungsgesetz.
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