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Revision von Umkehrwechsel vom 05.02.2013 - 17:48
Umkehrwechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
umgedrehter Wechsel; Wechsel, der bei der Lieferung von Waren ausgestellt und dem Bezogenen ausgehändigt wird.
Dabei wird wie folgt vorgegangen: Der Käufer bezahlt eine Warenlieferung in der Skontofrist mit Skontoabzug (früher häufig per Scheck, deshalb auch Scheck-Wechsel-Verfahren genannt). Damit wird die Warenlieferung schnell bezahlt. Gleichzeitig akzeptiert der Käufer einen vom Lieferanten ausgestellten Wechsel. Der Käufer reicht diesen Wechsel seiner Bank zum Diskont ein und verschafft sich so die notwendige Liquidität zur Bezahlung der Waren. Der Diskontkredit ist im Vergleich zum Lieferantenkredit günstiger. Bei Fälligkeit löst der Käufer den Wechsel ein und zahlt damit gleichzeitig den aufgenommenen Wechseldiskontkredit zurück. Bei diesem Verfahren wird das übliche Vorgehen umgedreht: nicht der Aussteller ist Einreicher des Wechsels und Kreditnehmer des Diskontkredits, sondern der Bezogene, deshalb Umkehrwechsel. Der Umkehrwechsel setzt eine erstklassige Bonität des Käufers voraus, da der Lieferant mit der Ausstellung dieses Umkehrwechsels bei Nichteinlösung durch den Bezogenen haftbar gemacht werden kann.
Dabei wird wie folgt vorgegangen: Der Käufer bezahlt eine Warenlieferung in der Skontofrist mit Skontoabzug (früher häufig per Scheck, deshalb auch Scheck-Wechsel-Verfahren genannt). Damit wird die Warenlieferung schnell bezahlt. Gleichzeitig akzeptiert der Käufer einen vom Lieferanten ausgestellten Wechsel. Der Käufer reicht diesen Wechsel seiner Bank zum Diskont ein und verschafft sich so die notwendige Liquidität zur Bezahlung der Waren. Der Diskontkredit ist im Vergleich zum Lieferantenkredit günstiger. Bei Fälligkeit löst der Käufer den Wechsel ein und zahlt damit gleichzeitig den aufgenommenen Wechseldiskontkredit zurück. Bei diesem Verfahren wird das übliche Vorgehen umgedreht: nicht der Aussteller ist Einreicher des Wechsels und Kreditnehmer des Diskontkredits, sondern der Bezogene, deshalb Umkehrwechsel. Der Umkehrwechsel setzt eine erstklassige Bonität des Käufers voraus, da der Lieferant mit der Ausstellung dieses Umkehrwechsels bei Nichteinlösung durch den Bezogenen haftbar gemacht werden kann.
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