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verhaltenstheoretische Betriebswirtschaftslehre
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Bezeichnung für ein Wissenschaftsprogramm, das die systematische Anwendung verhaltenstheoretischer Erkenntnisse auf betriebswirtschaftlich relevante Probleme vorsieht (Leistungsmotivation, Führung, Arbeitszufriedenheit, Konsumentenverhalten etc.). Angestrebt wird ferner ein Beitrag zur Integration des Fachs in die Sozialwissenschaft.
2. Als methodisches Leitprinzip fungiert der methodologische Individualismus.
Inhaltlichen Ausgangspunkt bildet das Streben nach Bedürfnisbefriedigung; in Abkehr vom Menschenbild des Homo Oeconomicus wird von einer in sich differenzierten Motivstruktur und von der verhaltenslenkenden Wirkung individueller Erwartungen ausgegangen.
3. Praktische Bedeutung: Konkrete Hinweise für die Gestaltung von Anreizsystemen, des Führungsstils, von organisatorischen Regelungen, von Planungs- und Kontrollsystemen etc. Gestaltungsanregungen ergeben sich ferner aus der Analyse des Konsumentenverhaltens (Einflüsse von Bezugspersonen bzw. Bezugsgruppen, Meinungsführern, der Zugehörigkeit zu sozialen Schichten etc.).
Vgl. auch Betriebswirtschaftslehre.
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