Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Unfallverhütung vom 23.10.2013 - 09:57
- Revision von Unfallverhütung vom 23.01.2023 - 17:53
- Revision von Unfallverhütung vom 11.01.2021 - 16:35
- Revision von Unfallverhütung vom 03.04.2020 - 17:03
- Revision von Unfallverhütung vom 19.02.2018 - 16:32
- Revision von Unfallverhütung vom 19.10.2017 - 17:47
- Revision von Unfallverhütung vom 12.09.2016 - 11:04
- Revision von Unfallverhütung vom 31.08.2015 - 11:34
- Revision von Unfallverhütung vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Unfallverhütung vom 23.10.2013 - 09:57
- Revision von Unfallverhütung vom 28.01.2013 - 11:45
- Revision von Unfallverhütung vom 14.11.2012 - 14:11
- Revision von Unfallverhütung vom 03.08.2010 - 14:52
- Revision von Unfallverhütung vom 17.09.2009 - 13:47
- Revision von Unfallverhütung vom 08.06.2009 - 11:08
Unfallverhütung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufgabe von Unfallversicherungsträger, Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen der von den Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschriften. Die Versicherungsträger sind verpflichtet, durch fachlich vorgebildete und erfahrene technische Aufsichtsbeamte die Durchführung der Vorschriften zur Unfallverhütung zu überwachen (§§ 14 ff. SGB VII).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon