Unfallverhütung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufgabe von Unfallversicherungsträger, Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen der von den Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschriften. Die Versicherungsträger sind verpflichtet, durch fachlich vorgebildete und erfahrene technische Aufsichtsbeamte die Durchführung der Vorschriften zur Unfallverhütung zu überwachen (§§ 14 ff. SGB VII).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Betrieb Bruttoarbeitsentgelt Delegation Haftung Kraftfahrzeug (Kfz) Krankenversicherung Körperschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts Liegenschaft Nichtigkeit Revision Sozialleistungen Sozialversicherung Versicherungsprinzip Verwaltung Verwaltungsakt berufliche Fortbildung juristische Person Äquivalenzprinzip
eingehend
Unfallverhütung
ausgehend
eingehend
Unfallverhütung
ausgehend