Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Vermittlungsgehilfe vom 22.01.2013 - 11:12
- Revision von Vermittlungsgehilfe vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Vermittlungsgehilfe vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Vermittlungsgehilfe vom 22.01.2013 - 11:12
- Revision von Vermittlungsgehilfe vom 13.09.2010 - 15:11
- Revision von Vermittlungsgehilfe vom 06.04.2010 - 14:33
- Revision von Vermittlungsgehilfe vom 08.06.2009 - 11:33
Vermittlungsgehilfe
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handlungsgehilfe, der damit betraut ist, außerhalb des Betriebs des Unternehmers Geschäfte zu vermitteln. Vermittlungsgehilfen gelten als ermächtigt, Mängelanzeigen, Erklärung, dass Ware zur Verfügung gestellt werde, u.Ä. Erklärungen entgegenzunehmen (§ 75g HGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon