Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Urlaubsarbeit vom 28.02.2013 - 14:30
Urlaubsarbeit
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbsarbeit während des gesetzlichen (Mindest-)Urlaubs. Urlaubsarbeit ist nach § 8 BUrlG verboten. Bei Zuwiderhandlung kann der Arbeitgeber Unterlassung verlangen und ggf. kündigen. Dagegen kann er nicht das Urlaubsentgelt zurückfordern.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon