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Wohnsitzfinanzamt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    das Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 9 I Satz 1 AO). Das Wohnsitzfinanzamt ist örtlich zuständig für die Veranlagung zur Einkommensteuer.

    Vgl. auch Betriebsfinanzamt, Tätigkeitsfinanzamt und Verwaltungsfinanzamt.

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