Zitierfähige Version
- Revision von zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst vom 19.02.2018 - 15:55
- Revision von zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst vom 10.11.2017 - 13:03
- Revision von zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst vom 05.09.2017 - 12:44
- Revision von zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst vom 26.01.2015 - 09:56
- Revision von zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst vom 20.02.2013 - 15:26
- Revision von zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst vom 28.09.2011 - 10:10
- Revision von zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst vom 30.03.2011 - 10:38
- Revision von zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst vom 03.02.2010 - 10:32
- Revision von zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst vom 18.06.2009 - 09:05
zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
gilt für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst, traditionell um deren Altersversorgung funktional äquivalent der Altersversorgung der Beamten zu gestalten. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wird von Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer finanziert und gewährte ursprünglich Leistungen, die zusammen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Altersversorgung der Beamten entsprechen sollten. Am 1.1.2002 ist das System grundlegend umgestellt worden. Die Zusatzversorgung wurde durch eine Kombination aus kapitalgedeckter Betriebsrente und Riester-Rente ersetzt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon