Zitierfähige Version
Basisrente
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Die „Basis- bzw. Rürup-Rente“ stellt ein staatlich geförderter privater Leibrentenvertrag dar. Die Basis- oder Rürup-Rente wird seit 2005 neben der „Riester-Rente“ als weitere Form der Altersvorsorge vom Staat gefördert und ist daher steuerlich begünstigt. Entwickelt wurde dieses „neue“ Vorsorgemodell in der Kommission zur nachhaltigen Finanzierung der Sozialversicherungssysteme. Den Vorsitz hatte Prof. Dr. Dr. h. c. Bert Rürup inne. Hierauf lässt sich auch der Name „Rürup-Rente“ zurückführen.
Vgl. Alterseinkünftegesetz (AltEinkG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon