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modernisierter Zollkodex

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. MZK; 1. Begriff: wurde am 4.6.2008 mittels VO (EG) Nr. 450/2008 v. 23.4.2008, ABl. 2008 Nr. 145/1 veröffentlicht. Er soll spätestens am 24.6.2013 mit der bis dahin noch zu schaffenden Durchführungsverordnung (DVO) in vollem Umfang gelten. In Kraft getreten ist er zwar am 24.6.2008, anwendbar sind zunächst aber nur die Ermächtigungsgrundlangen für die DVO.

    2. Inhalt: Zielsetzung des MZK ist eine stärkere Vereinheitlichung der Zollverfahren und Zollverwaltungsabläufe. Dabei geht es v.a. darum, die e-government-Initiative auch für den Bereich des Zolls zu implementieren, die bisherigen Regeln einfacher und übersichtlicher zu strukturieren, das Betrugsrisiko zu verringern; Sicherheit und Schutz an den Außengrenzen zu verstärken, die Wettbewerbsfähigkeit der in der Gemeinschaft tätigen Unternehmen sowie der mit solchen Unternehmen Geschäftsverbindungen pflegenden Nichtgemeinschaftsunternehmen zu stärken und damit das wirtschaftliche Wachstum zu fördern, die Kohärenz mit der Gemeinschaftspolitik in anderen Bereichen wie den indirekten Steuern, Landwirtschaft, Handel etc. zu verbessern.

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