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Alkopopsteuer
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Eine im Jahr 2004 neu eingeführte Steuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops), die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (ohne Helgoland und Büsingen) erhoben wird. Genaue Definition der besteuerten Getränke sind in § 1 II AlkopopStG enthalten. Die Steuer bemisst sich nach der im Getränk enthaltenen Alkoholmenge und beläuft sich auf 5.500 Euro pro Hektoliter reinen Alkohol, gemessen bei 20 Grad Celsius. Die verfahrensrechtlichen Regelungen über die Besteuerung orientieren sich am Branntweinmonopolgesetz und an den Regelungen der Kaffeesteuer. Das Nettomehraufkommen der Steuer ist zweckgebunden zum Zweck der Suchtbekämpfung zu verwenden.
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