Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bonusanspruch vom 17.09.2009 - 13:22
Bonusanspruch
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anspruch auf eine Sonderzahlung neben der vereinbarten Grundvergütung. In der Regel ist der Bonus an das Erreichen von individuelle Zielen (Zielvereinbarung) oder von Unternehmenszielen geknüpft. In bestimmten Branchen (etwa Banken) übersteigt der Bonus bisweilen die Grundvergütung um ein Vielfaches. Die damit verbundenen Fragestellungen (etwa: Verbindung mit Freiwilligkeitsvorbehalt, Widerrufsvorbehalt, Stichtagsregelung) sind von der Rechtsprechung noch nicht hinreichend geklärt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon