Direkt zum Inhalt

Unterlassungsanspruch (Kartellrecht)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Anspruch von Mitbewerbern oder sonstigen Marktbeteiligten auf zukünftige Unterlassung eines sie schädigenden Verstoßes eines Dritten gegen deutsches oder europäisches Kartellrecht oder eine Verfügung der Kartellbehörde (§ 33 I GWB). Voraussetzung ist eine tatsächliche Begehungsgefahr (Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr). Ist die Beeinträchtigung bereits geschehen, jedoch noch gegenwärtig, besteht zugleich ein Beseitigungsanspruch.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com