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Wohn-Riester

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Bundesrat hat am 4.7.2008 dem vom Bundestag am 20.6.2008 verabschiedeten Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (EigRentG) zugestimmt. Damit gelten die Regelungen der Riester-Förderung auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien. Das heißt: Mit den Riester-Zulagen wird der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften belohnt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wohnung selbst genutzt wird.

    Vgl. auch Riester-Darlehen, Eigenheimrentengesetz (EigRentG).

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