Zitierfähige Version
- Revision von Anlage R vom 04.02.2019 - 12:03
- Revision von Anlage R vom 23.06.2015 - 13:43
- Revision von Anlage R vom 23.06.2015 - 13:43
- Revision von Anlage R vom 27.07.2012 - 11:38
- Revision von Anlage R vom 11.05.2011 - 09:50
- Revision von Anlage R vom 04.04.2011 - 12:56
- Revision von Anlage R vom 04.05.2010 - 13:49
- Revision von Anlage R vom 22.01.2010 - 11:30
Anlage R
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
aufgrund der Neuregelung der Rentenbesteuerung seit dem Veranlagungszeitraum 2005 auszufüllender amtlicher Vordruck. In der Anlage R sind die Einkünfte aus Renten sowie aus Altersvorsorgeverträgen zu erklären. Jeder Ehegatte muss seine Angaben in einer eigenen Angaben machen. Aus diesen Angaben wird die (unterschiedliche) Besteuerung der einzelnen Renten abgeleitet. Die Besteuerung unterteilt sich in drei Gruppen: (1) Leibrenten aus gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Dazu gehören auch Renten aus eigenen kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen nach dem 31.12.2004 begonnen hat.
(2) Sonstige, insbesondere private Leibrenten.
(3) Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Renten) und aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung.
Einzutragen sind in der Regel die Jahresbruttorentenbeträge, die je nach Art der Rente nicht mit den ausgezahlten Beträgen identisch sein müssen. Erfasst werden auch Rentennachzahlungen. Die bei der Auszahlung der Renten ggf. einbehaltenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt vergleicht künftig die Angaben in der Anlage R mit den Daten, die von den Rentenversicherungsträgern und anderen Institutionen, die Renten auszahlen, übermittelt werden. Ermöglicht wird die direkte Zuordnung durch die Einführung der Identifikations-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), die auch auf den Rentenbezugsmitteilungen erscheint.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon