Direkt zum Inhalt

Honorarberatung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Bezeichnet in der Versicherungsbranche die Beratung von Interessenten in Versicherungsangelegenheiten nebst Rechtsfragen und steuerlichen Aspekten durch Versicherungsmakler, für die der Interessent - und nicht der Versicherer, wie beim Versicherungsmakler sonst üblich - das Honorar (Courtage) zahlt.

    2. Rechtsgrundlagen: Die Rechtsberatung und Versicherungsberatung gegen gesondertes Entgelt sind in Deutschland grundsätzlich Rechtsanwälten und Versicherungsberatern vorbehalten. Versicherungsvermittlern ist diese nur im Zusammenhang mit der konkreten Vermittlungstätigkeit (als sog. Hilfsgeschäft nach Artikel 1 § 5 Ziffer 1 Rechtsberatungsgesetz) gestattet. Allerdings sind Versicherungsmakler, die eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO besitzen, zur rechtlichen Honorarberatung befugt, soweit es um die entgeltliche Beratung von Dritten, die nicht Verbraucher im Sinne der §§ 13, 14 BGB sind, bei der Vereinbarung, Änderung und Prüfung von Versicherungsverträgen geht. Bei einer darüber hinaus gehenden Honorarberatung für Verbraucher bewegt sich der Versicherungsmakler hingegen auf einem rechtlich schmalen Grad zwischen einer bes. erlaubnispflichtigen Rechts-/Versicherungsberatung und einem Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot (bei Verrechnung der Honoraransprüche mit den Courtageansprüchen gegen den Versicherer). Die Versicherungsaufsicht (VA) hält eine Vereinbarung von Beratungshonoraren mit Verbrauchern nur dann für zulässig, wenn es um die Vermittlung sog. provisions- bzw. courtagefreier Tarife geht, bei denen in die Prämie keine Abschlusscourtage einkalkuliert ist. Da in diesen Fällen keine Courtage für die Vermittlungsleistung fließt, kann der Makler zulässigerweise mit dem Kunden ein Honorar vereinbaren.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com