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Ruintheorie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zweig der Risikotheorie, in dem Ruinereignisse modelliert und analysiert werden. Dies erfolgt typischerweise auf Basis des  Risikoreserveprozesses und in Form der Berechnung einer Ruinwahrscheinlichkeit. Wichtiger Anwendungsfall ist das Versicherungsgeschäft von Versicherungsunternehmen. Übersteigt der aggregierte realisierte Gesamtschaden eines Versicherungskollektivs die vorhandene Ausstattung an  Risikokapital zuzüglich der vereinnahmten Kollektivprämie (Risikoprämie), so tritt in einem technischen Sinn der Ruin des Versicherungsunternehmens ein. Die Begrenzung der Ruinwahrscheinlichkeit bildet den Ausgangspunkt für den Einsatz des risikopolitischen Ins¬trumentariums ( Risikopolitik).

    2. Arten: Von Ruinmodellierungen, die nur auf den Ruin am Ende einer gegebenen Periode abstellen (statische Ruinkonzeption) sind Ruinmodellierungen zu unterscheiden, bei denen der Ruin auch während der Periode eintreten kann (dynamische Ruinkonzeption).

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