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Vermögensschaden
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Schaden, der weder Sach- noch Personenschaden ist.
2. Merkmale: Zu unterscheiden ist zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden werden auch als Vermögensfolgeschäden bezeichnet, da sie Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Unechte Vermögensschäden sind im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) vom Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung umfasst. Für echte Vermögensschäden sind dagegen i.d.R gesonderte Vereinbarungen in Form der Besonderen Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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