Direkt zum Inhalt

Kabelfernsehen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Übertragung von Fernsehprogrammen über ein spezielles Kabelfernsehnetz, das entweder aus Kupfer oder Glas­fasern besteht (Glasfasernetz). Mittler­weile spielt die Glasfasertechnik nur noch eine geringe Rolle, da die Leistungsfähigkeit von Kupferleitungen erheblich ver­bessert wurde. Neben Fernsehsignalen lassen sich über das Kabelnetz auch weitere Dienste wie z.B. Telefonie oder Internet übertragen. Web-TV, IPTV o. Ä. sind mit dem Begriff nicht gemeint, da deren Übertragung nicht an das Kabelfernsehnetz gebunden sind.

    1. Historie: Die Diskussion über die Einführung des Kabelfernsehens begann in der Bundesrepublik Deutschland in den 1970er-Jahren. 1973 wurde die Einrichtung einer „Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems“ (KtK) vom Bundestag beschlossen. Eine Empfehlung des 1976 vorgelegten Berichtes der Kommission war die Einrichtung von Kabelpilotprojekten, um die technischen und inhaltlichen Optionen der neuen Distributionsform zu erproben. Mit der Einführung des Kabelfernsehens im Rahmen von Kabelpilotprojekten starteten im Jahr 1984 auch die ersten privaten Fernsehveranstalter in Deutschland. Seit Mitte der 1980er-Jahre werden auch Satellitenprogramme in die Kabelnetze der Deutschen Bundespost eingespeist und sind seit 1988 in sämtlichen Kabelnetzen zu empfangen.

    2. Rechtlicher Rahmen: Die Verbreitung von Programmen über Kabelnetze unterliegt der Regelungskompetenz der Bundesländer, die in ihren Mediengesetzen u.a. vorschreiben, dass die öffentlich-rechtlichen Programme ARD und ZDF überall eingespeist werden müssen (Medienrecht und Länderkompetenzen). Die Einspeisung von Satellitenprogrammen in die Kabelnetze erfolgt nach Maßgabe der Bewilligung durch die jeweils zuständigen Landesmedien­anstalten. Als Ergebnis der Deregulierung im Telekommunikationsbereich musste die Deutsche Telekom AG einen großen Teil der Kabelnetze an andere Unternehmen veräußern, größter Anbieter von Kabel­fernsehen in Deutschland ist mittlerweile die Kabel Deutschland AG.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com