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Revision von Zwei-Punkt-Klauseln vom 12.01.2011 - 08:35
Zwei-Punkt-Klauseln
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Alle C-Klauseln der Incoterms sind sog. Zwei-Punkt-Klauseln, weil der Gefahrenübergang im Abgangsort erfolgt und der Kostenübergang im Bestimmungsort. Unbeschadet des Gefahrenübergangs erfolgt der Eigentumsübergang in der Regel erst am Bestimmungsort durch Übergabe der Ware bzw. entsprechender Papiere (z.B. Konnossement). Die Übergabe markiert also den Lieferort.
Gegensatz: Ein-Punkt-Klausel.
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