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Architektenleistungsbild
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Die Architektendienstleistungen sind in den sogenannten Leistungsphasen definiert und entstammen der Honorarordnung für Architekten (HOAI). Dabei ist jeder Leistungsphase ein Prozentsatz zugeordnet. Bezugsgröße sind die vorab ermittelten Baukosten, d.h. das Honorar richtet sich im Grundsatz nach der sog. Kostenberechnung die im Rahmen der Entwurfsplanung erstellt wird.
Der Europäische Gerichtshof hat am 4.7.2019 entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI gegen euopäisches Recht verstoßen. Mit der ersten Verordnung zur Änderung der HOAI hat der Gesetzgeber die Regelungen in der Weise geändert, dass die Honorare mit Wirkung vom 1.1.2021 für alle von der HOAI erfassten Leistungen künftig frei vereinbart werden können. Die Kalkulationsregeln bleiben unverändert.
1. Grundlagenermittlung |
Ermittlung der Grundlagen und Voraussetzungen, die zur Lösung der Bauaufgabe beitragen |
2 % des Honorars |
2. Vorplanung |
Anfertigung von Entwürfen und Skizzen |
7 % des Honorars |
3. Entwurfsplanung |
Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe mit der dazugehörenden Kostenberechnung |
15 % des Honorars |
4. Genehmigungsplanung |
Erarbeiten und Einreichen der Vorlage für die erforderlichen Baugenehmigungen oder Zustimmungen |
3 % des Honorars |
5. Ausführungsplanung |
Erarbeiten und Darstellung der ausführungsreifen Planung. Nach diesen Bauzeichnungen arbeiten die Handwerker |
25 % des Honorars |
6. Vorbereitung der Vergabe |
Ermitteln der Massen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen, nach denen die Handwerker ihre Kostenvoranschläge einreichen |
10% des Honorars |
7. Mitwirkung bei der Vergabe |
Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe, Vergleich der sich ergebenden Kostenanschläge mit der Kostenschätzung, Aufstellung eines Bauzeitplanes in Abstimmung mit den bauausführenden Firmen |
4 % des Honorars |
8. Bauüberwachung |
Der Architekt überwacht die Bauausführung |
32 % des Honorars |
9. Objektbetreuung |
Überwachung der Mängelbeseitigung |
2 % des Honorars |
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