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Anlageberatung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Nach der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID) müssen Anlageberater bes. Aufklärungspflichten beachten. Der Berater muss auch auf Risiken und Interessenkonflikte in der Beratung hinweisen und auf Nachfrage erklären, wie viel Provision er für den Verkauf oder die Vermittlung der angebotenen Produkte erhält. Zu Konflikten kann es z.B. kommen, wenn Berater v.a. Fonds mit hohen Provisionen empfehlen oder bevorzugt Produkte von Gesellschaften verkaufen, die zum Konzern ihrer Bank oder Versicherung gehören.
Die Berater müssen vor dem Verkauf von Wertpapieren an Kunden einen Wertpapierhandelsbogen ausfüllen. Darin werden dokumentiert:
- die familiäre Situation des Anlegers,
- seine Erfahrungen mit Wertpapieren,
- seine Anlageziele,
- die Dauer der Anlage
- seine finanziellen Verhältnisse,
- prozentualer Anteil der Investitionssumme an seinem Einkommen,
- ob der Kauf auf Kredit finanziert wird.
Wurden zunächst nur die Kunden einer Risikoklasse zugeordnet, so sind mittlerweile auch für die einzelnen Finanzinstrumente Risikoklassen festgelegt worden. Mit der Mifid II und der fast zeitgleich am 3.1.2018 in Kraft getretenen europäischen Finanzmarktverordnung soll sichergestellt werden, das Finanzinstrumenete bzw. strukturierte Einlagen nur Kundengruppen angeboten werden, zu deren Bedürfnissen sie passen.
Klasse 1 |
sicherheitsorientiert |
z.B. Euro-Geldmarktfonds. Kurzlaufende Euro-Rentenfonds, Euro-Anleihen mit sehr guter Bonität sowie offene Immobilienfonds |
Klasse 2 |
konservativ |
z.B. Euro-Anleihen bester Qualität, Investmentfonds mit deutschen Rentenwerten, kurzlaufende Fonds in Hartwährungen, international gestreute Rentenfonds |
Klasse 3 |
ertragsorientiert |
z.B. deutsche Aktienfonds, deutsche Standardaktien, international gestreute Aktienfonds |
Klasse 4 |
spekulativ |
z.B. spekulative Anleihen, deutsche Aktien-Nebenwerte, Optionsscheine, Optionen und Futures |
Klasse 5 |
sehr spekulativ |
z.B. sehr spekulative Anleihen, ausländische Aktien-Nebenwerte, Optionsscheine aller Art, Derivate, Hedgefonds |
Klasse 6 |
hohe Risikobereitschaft |
Derivate |
Klasse 7 |
sehr hohe Risikobereitschaft |
Derivate |
Ziel der Risikoklassen ist es, den Risikogehalt unterschiedlicher Finanzinstrumente vergleichbar zu machen. Bei den Risikoklassen 1 bis 5 wird für Zwecke der Zuordnung zu einer Risikoklasse das historische durchschnittliche Verlustpotenzial zugrunde gelegt.
Es wäre empfehlenswert, Teile dieser Beratungskriterien auch beim Kauf und/ oder der Finanzierung von Anlageimmobilien anzuwenden.
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